Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 100508
Firma: innocent GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Stadtdeich 7, 20097 Hamburg
Löschungen
innocent GmbH, Hamburg, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg. Die grenzüberschreitende Ve...
Veränderungen
innocent GmbH, Hamburg, Stadtdeich 7, 20097 Hamburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.06.2011 12:00:00
innocent GmbH, Hamburg (Stadtdeich 7, 20097 Hamburg). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Verschmelzungsplan für eine Übertragung des Vermögens der innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg (eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg unter HRB 100508) als übertragende Gesellschaft als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Ausschluss ihrer Abwicklung gemäß Umwandlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf die innocent Alps GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg, Österreich, (eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg uner FN 301081t) als übernehmende Gesellschaft im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme, ist zum Handelsregister eingereicht worden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, also der Innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100508, Postanschrift: 20097 Hamburg, Stadtdeich 7, und der innocent Alps GmbH mit dem Sitz in Salzburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 301081 t, Postanschrift: A-5020 Salzburg, Rainerstr. 2, ist, wenn sie binnen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftliche anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Den Gläubigern der Innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg ist unter Bezugnahme auf § 122 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der Innocent GmbH mit dem Sitz in Hamburg jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten, nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht diesen Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes entstanden sind. Vollständige und kostenfreie Auskünfte hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift eingeholt werden: Innocent GmbH, Stadtdeich 7, 20097 HamburgNeueintragungen
innocent GmbH, Hamburg (Stadtdeich 7, 20097 Hamburg). Gesellschaft mit beschränk...