Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 93530
Firma: Grundstücksgesellschaft Bölschestraße 84/85, Berlin mbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
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Grundstücksgesellschaft Bölschestraße 84/85, Berlin mbH & Co. KG, Hamburg, Fuhle...
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Grundstücksgesellschaft Bölschestraße 84/85, Berlin mbH & Co. KG, Hamburg (Fuhle...
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Veröffentlichung vom 05.10.2006 06:19:00
Grundstücksgesellschaft Bölschestraße 84/85, Berlin mbH & Co. KG, Hamburg (Fuhlentwiete 12, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma MSB Grundstücksentwicklungsgesellschaft Braunschweig mbH vom 18.08.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma MSB Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neu-Ulm mbH vom 18.08.2006 mit der der MSB Grundstücksentwicklungsgesellschaft Braunschweig mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 94794) sowie mit der MSB Grundstücksentwicklungsgesellschaft Neu-Ulm mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 94014) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.