Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 84190
Firma: M.M. Warburg, Olearius & Co.
Sitz: Hamburg
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M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Ausgesch...
Berichtigungen
M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Nach Ber...
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M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Prokura ...
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Veröffentlichung vom 26.09.2011 12:00:00
M.M. Warburg, Olearius & Co., Hamburg, Ferdinandstr. 75, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der jeweiligen Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 mit den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften verschmolzen: M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin (AG Charlottenburg HRB 32005 B); M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 25835); M.M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (AG Frankfurt/M. HRB 32349). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.