Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 123157
Firma: MSM Liqui A/S & Co. KG
Sitz: Hamburg
Adresse: Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg
Löschungen
HRA 123157: MSM Liqui A/S & Co. KG, Hamburg, Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg. Au...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.07.2018 14:04:00
HRA 123157: MSM Liqui A/S & Co. KG, Hamburg, Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg. (Erwerb, Veräußerung und Betrieb eines Seeschiffes, insbesondere durch Eigentum und Vercharterung des Seeschiffes sowie mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Unternehmen mit einem solchen Gegenstand. Ihren Zweck kann die Gesellschaft ganz oder teilweise auch durch Unternehmen verfolgen, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rederiaktieselskabet Kuling, Kopenhagen / Dänemark (Erhvervsstyrelsen 49801017). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Kruse, Fabian, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MSM Chartering GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 78801) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kruse, Fabian aus Hamburg