Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 121772
Firma: Blohm + Voss B.V. & Co. KG
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRA 121772: Blohm + Voss B.V. & Co. KG, Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 3, 20457 Ham...
Veränderungen
HRA 121772: Blohm + Voss B.V. & Co. KG, Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 3, 20457 Ham...
Veränderungen
HRA 121772: Blohm + Voss B.V. & Co. KG, Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 3, 20457 Ham...
Veränderungen
HRA 121772: Blohm + Voss B.V. & Co. KG, Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 3, 20457 Ham...
Veränderungen
HRA 121772: Blohm + Voss B.V. & Co. KG, Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 3, 20457 Ham...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.07.2017 12:17:00
HRA 121772: Blohm + Voss B.V. & Co. KG, Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 3, 20457 Hamburg. (Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist der Betrieb einer Schiffswerft, der Handel mit Werft- und Schiffsausrüstungen, die Planung und Errichtung von Werften und Industrieanlagen, die Schiffs- und Schiffsmaschinenreparatur, Schiffsumbauten sowie die Herstellung und Reparatur von On- und Offshoregeräten, Maschinen, Apparaten, Tankanlagen und Rohrleitungen und der Handel mit derartigen Gegenständen sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hermann-Blohm-Str. 3, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: LBG 3-Kommanditgesellschaft, Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 27854 HB). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Blohm + Voss GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 59219) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.06.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.