Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 121340
Firma: Jungheinrich Financial Services AG & Co. KG
Sitz: Hamburg
Adresse: Friedrich-Ebert-Damm 129, 22047 Hamburg
Veränderungen
HRA 121340: Jungheinrich Financial Services AG & Co. KG, Hamburg, Friedrich-Eber...
Veränderungen
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.03.2017 09:38:00
HRA 121340: Jungheinrich Financial Services AG & Co. KG, Hamburg, Friedrich-Ebert-Damm 129, 22047 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Flurförderzeugen, Lagertechnik, verwandten Produkten und sonstigen Mobilien, insbesondere im Wege des Leasings, der Vermietung und des Ratenzahlungskaufs, sowie die Erbringung sonstiger, damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann andere Unternehmen gleicher, verwandter oder auch branchenfremder Art gründen, erwerben, veräußern oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Damm 129, 22047 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 44885). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Janowski, Kerstin, Jesteburg, *XX.XX.XXXX; Strasmann, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Suwe, Katja, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jungheinrich Financial Services GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 106604) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Janowski, Kerstin aus Jesteburg,
Strasmann, Frank aus Hamburg,
Suwe, Katja aus Hamburg