Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 120650
Firma: Gerresheim serviert GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
Adresse: Australiastraße 52 b, 20457 Hamburg
Berichtigungen
HRA 120650: Gerresheim serviert GmbH & Co. KG, Hamburg, Australiastraße 52 b...
Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.09.2016 13:32:00
HRA 120650: Gerresheim serviert GmbH & Co. KG, Hamburg, Australiastraße 52 b, 20457 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art, einschließlich der Bewirtung von Gästen innerhalb und außerhalb der Betriebsräume, insbesondere auf dem Grundstück Australiastraße 52 B, 20457 Hamburg ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Australiastraße 52 b, 20457 Hamburg. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Mehrere persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Gerresheim Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 142713), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gerresheim serviert GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 28388) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.