Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 120428
Firma: HMM (Germany) GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
Adresse: Herrengraben 3, 20459 Hamburg
Veränderungen
HRA 120428: HMM (Germany) GmbH & Co. KG, Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg....
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HRA 120428: Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH & Co. KG, Hamburg, Herren...
Veränderungen
HRA 120428: Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH & Co. KG, Hamburg, Herren...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2016 16:01:00
HRA 120428: Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH & Co. KG, Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg. (Gegenstand: a) Reederei-, Agentur- und Befrachtungsgeschäfte weltweit, unter anderem auch als nonvessel operator und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. b) Durchführung von Speditionsgeschäften und die Anwendung der Logistik auf Kundenbetreuung (Logistik-Service- Leistungen) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. c) Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Herrengraben 3, 20459 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hyundai Merchant Marine (Deutschland) Management GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 141750). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Kang, Glen Hee Won, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Keller, Axel, Barum, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hyundai Merchant Marine (Deutschland) GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 51363) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kang, Glen Hee Won aus Hamburg,
Keller, Axel aus Barum