Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 118709
Firma: TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRA 118709:TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH &...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.03.2015 10:02:00
HRA 118709:TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg.(Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Gesellschaftsrechten, Schiffsbeteiligungen und sonstigen Vermögenswerten für Rechnung Dritter, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Palmaille 67, 22767 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind eine oder mehrere Gesellschaften mit beschränkter Haftung persönlich haftende Gesellschafter, so sind deren jeweilige Organe befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung TVP Treuhand GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 134969), Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Glandien, Holger, Bremen; Holländer, Ulf, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Krüger, Arne, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Martens-Bruns, Gerald, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Rehmeyer, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Schroeder, Axel, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wiese, Simone, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 57558) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Schroeder, Axel aus Hamburg,
Holländer, Ulf aus Hamburg,
Krüger, Arne aus Hamburg,
Martens-Bruns, Gerald aus Hamburg,
Rehmeyer, Thorsten aus Hamburg,
Wiese, Simone aus Hamburg