Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 117324
Firma: Life! Verlag GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
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HRA 117324: Life! Verlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Stahltwiete 19 a, 22761 Hamburg...
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HRA 117324: Life! Verlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 18, Haus 1, 22761 Ham...
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HRA 117324:Life! Verlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 18, 22761 Hamburg.Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.03.2014 12:00:00
Life! Verlag GmbH & Co. KG, Hamburg, Gasstraße 18, 22761 Hamburg. (Gegenstand der Gesellschaft ist die Produktion und Herausgabe von Zeitschriften und Sonderpublikationen, Online-Medien, sowie Vertrieb derselben im In- und Ausland, Anzeigenakquisition für Zeitungen und Zeitschriften, Media- und Werbeagentur, Beratung für Medien und ähnliche Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit diese nicht einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gasstraße 18, 22761 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Life! Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 129324). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Life! Magazin GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 102364) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.10.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.