Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 115745
Firma: Schlump One Objekt GmbH & Co KG
Sitz: Hamburg
Adresse: Gertrudenstraße 9, 20095 Hamburg
Löschungen
HRA 115745: Schlump One Objekt GmbH & Co KG, Hamburg, Gertrudenstraße 9, 20095 H...
Veränderungen
HRA 115745: Schlump One Objekt GmbH & Co KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Ha...
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Schlump One Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. Schreibw...
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Schlump One Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.01.2013 12:00:00
Schlump One Objekt GmbH & Co. KG, Hamburg, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. (Halten und Verwalten eigenen Vermögens - insbesondere der lmmobilie "Schlump One" in Hamburg Eimsbüttel - sowie die Beteiligung an Unternehmen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kehrwieder 8, 20457 Hamburg. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch sämtliche persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BKR Verwaltungs GmbH, Reinbek (Amtsgericht Lübeck HRB 11282 HL), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schlump One Objekt GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 113999) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.