Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 115256
Firma: Engel & Völkers Gewerbe GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
Adresse: Stadthausbrücke 5, 20355 Hamburg
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HRA 115256: Engel & Völkers Gewerbe GmbH & Co. KG, Hamburg, Stadthausbrücke 5, 2...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2012 12:00:00
Engel & Völkers Gewerbe GmbH & Co. KG, Hamburg, Stadthausbrücke 5, 20355 Hamburg. (Zweck der Gesellschaft ist: a) die Vergabe von Lizenzen, b) die Vermittlung, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von gewerblich genutzten Grundstücken und die Projektentwicklung; c) die Anlageberatung, d) der Groß- und Außenhandel, e) die Vermittlung von Anzeigen, Reisen und Versicherungen sowie Werbeberatung, f) der Betrieb von Geschäften aller Art, die mit lit. a) bis e) im Zusammenhang stehen oder dem Geschäftszweck dienlich sind oder sein können. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stadthausbrücke 5, 20355 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: AVG ACON Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 110500). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Engel & Völkers Gewerbe GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 71263) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.