Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 113621
Firma: Safmarine Deutschland A/S & Co. KG
Sitz: Hamburg
Löschungen
Safmarine Deutschland A/S & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 70-73, 20457 Hamburg....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2011 12:00:00
Safmarine Deutschland A/S & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 70-73, 20457 Hamburg. (Reedereivertretungen, Befrachtungen, Agentur- und Schiffsmaklergeschäfte aller Art, die Durchführung und/oder Besorgung von Landtransporten aller Art, die Lagerung und Reparatur von Containern sowie der Handel mit Ausrüstungsgegenständen des Schifffahrtsbedarfes sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 70-73, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rederiaktieselskabet Kuling A/S, Kopenhagen/Dänemark (Register der dänischen Handels- und Gesellschaftsbehörde CVR Nr. 49801017). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bäßler, Dirk, Apensen, *XX.XX.XXXX; Fröhlich, Hans-Joachim, Seevetal, *XX.XX.XXXX; Schnödewind, Volker August, Bremen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Safmarine Schiffahrtsagentur GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 85171) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bäßler, Dirk aus Apensen,
Fröhlich, Hans-Joachim aus Seevetal,
Schnödewind, Volker August aus Bremen