Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 109149
Firma: Montan Alternative lnvestment GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRA 109149: Montan Alternative lnvestment GmbH & Co. KG, Hamburg, Kattrepel ...
Veränderungen
Montan Alternative lnvestment GmbH & Co. KG, Hamburg, Kattrepel 2, 20095 Hamburg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.10.2008 12:00:00
Montan Alternative lnvestment GmbH & Co. KG, Hamburg, (Kattrepel 2, 20095 Hamburg).(Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) und die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechung (Abschlussvermittlung) und die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung).). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Montan Alternative Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 106504). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Montan Alternative lnvestment GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 94024) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.