Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 108694
Firma: FAIR Audit GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Hamburg
Löschungen
FAIR Audit GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Niedernstr. 1...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.07.2008 12:00:00
FAIR Audit GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (Niedernstr. 10, 20095 Hamburg, Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere-Betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen,-Unternehmensbewertungen, Due Diligence Prüfungen sowie weitere Sonderprüfungen,-Beratung und Vertretung von Auftraggebern in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften.Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung FAIR Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (Hamburg HRB 104858), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FAIR Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (AG Hamburg HRB 85870) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.