Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 108382
Firma: CGA Golf BioDynamics Germany KG
Sitz: Mainz
Adresse: Am Sandtorkai 58, 20457 Hamburg
Veränderungen
CGA Golf BioDynamics Germany KG, Hamburg, Am Sandtorkai 58, 20457 Hamburg.Neuer ...
Veränderungen
CGA Golf BioDynamics Germany oHG, Hamburg, Am Sandtorkai 58, 20457 Hamburg.Nunme...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.05.2008 12:00:00
CGA Golf BioDynamics Germany oHG, Hamburg (Am Sandtorkai 58, 20457 Hamburg, Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich des Sports, namentlich die computergestützte Schwunganalyse sowie die Teilnahme an und die Durchführung von Sportveranstaltungen, insbesondere in Zusammenhang mit Golfsport. Weitere Gegenstände des Unternehmens sind die wirtschaftliche und wissenschaftliche Beratung Dritter im Bereich des Sports sowie der Erziehung und Ausbildung und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sportgeräten, soweit hierzu keine besondere Erlaubnis notwendig ist; ausgenommen sind lediglich der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren bzw. erlaubnispflichtige Beratungsleistungen (insbesondere Finanzdienstleitungen, Steuer- und Rechtsberatung).). Offene Handelsgesellschaft. Zur Vertretung ist jeder Gesellschafter ermächtigt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. Persönlich haftender Gesellschafter: Prof. Dr. Braumann, Klaus-Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Reidel, Jens, London/Großbritannien, *XX.XX.XXXX, jeweils von der Vertretung ausgeschlossen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dinse, Christine, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CGA Golf BioDynamics Germany GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 99911) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dinse, Christine aus Hamburg,
Prof. Dr. Braumann, Klaus-Michael aus Hamburg,
Reidel, Jens aus London/Großbritannien