Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 107051
Firma: affinis application services GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRA 107051: affinis application services AG & Co. KG, Hamburg, Flughafenstr. 52,...
Veränderungen
HRA 107051: affinis application services GmbH & Co. KG, Hamburg, Flughafenstr. 5...
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HRA 107051: affinis application services GmbH & Co. KG, Hamburg, Flughafenstr. 5...
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HRA 107051: affinis application services GmbH & Co. KG, Hamburg, Flughafenstr. 5...
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affinis application services GmbH & Co. KG, Hamburg, Flughafenstr. 52, 22335 Ham...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2007 08:55:00
affinis application services GmbH & Co. KG, Hamburg (Flughafenstr. 52, 22335 Hamburg, Anwendungsbetreuung von Softwareanwendungen für Unternehmen mit folgenden Dienstleistungen: Wartung und Betrieb; Weiterentwicklung; Anwendungsadministration; -Koordination und Beratung mit allen damit zusammenhängenden Fragen-; Bereitstellung von Hard- und Software). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: affinis Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 100387), Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der affinis application services GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 80695) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2007. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.