Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 104390
Firma: Pestlin & Co. Corporate Finance GmbH & Co. KG
Sitz: Hamburg
Berichtigungen
HRA 104390: Pestlin & Co. Corporate Finance GmbH & Co. KG, Hamburg, Düsternstraß...
Veränderungen
HRA 104390: Pestlin & Co. Corporate Finance GmbH & Co. KG, Hamburg, Düsternstraß...
Veränderungen
HRA 104390:Pestlin & Co. Corporate Finance GmbH & Co. KG, Hamburg, Raboi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2006 08:35:00
Pestlin & Co. Corporate Finance GmbH & Co. KG, Hamburg (Raboisen 5, 20095 Hamburg, a) Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen sowohl beim Übergang von Geschäftsanteilen als auch von Vermögensgegenständen, insbesondere von Immobilien; b) Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung und Strukturierung derartiger Transaktionen sowie c) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Corporate Finance, nicht jedoch die Rechtsberatung sowie Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung und keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Pestlin & Co. Corporate Finance Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 98113). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pestlin & Co. Corporate Finance GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 96030) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.