Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRA 104142
Firma: K-Witt Kaufzentrum Wittenau GmbH & Co. KG
Sitz: Berlin
Veränderungen
K-Witt Kaufzentrum Wittenau GmbH & Co. KG, Hamburg, (Oudenarder Str. 16, 13347 B...
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K-Witt Kaufzentrum Wittenau GmbH & Co. KG, Hamburg (Holzdamm 28-32, 20099 Hambur...
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K-Witt Kaufzentrum Wittenau GmbH & Co. KG, Hamburg (Holzdamm 28-32, 20099 Hambur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.07.2006 07:28:00
K-Witt Kaufzentrum Wittenau GmbH & Co. KG, Hamburg (Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg, Erwerb, Entwicklung, Verwertung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten sowie Nutzung von gesellschaftseigenen Grundstücken und Gebäuden - insbesondere des Objektes Kaufzentrum Wittenau, Wilhelmsruher Straße, Berlin - durch Vermietung und Verpachtung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Objekt Verwaltungs GmbH Deutsche Real Estate, Hamburg (AG Hamburg HRB 96282), Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Klomp, Stephanie, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Schulz, Inga-Britt, Buchholz i.d. Nordheide, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der K-Witt Kaufzentrum Wittenau GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 97706) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2006 mit Änderung vom 31.03.2006. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Klomp, Stephanie aus Hamburg,
Schulz, Inga-Britt aus Buchholz i.d. Nordheide