Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen GnR 764
Firma: Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen
Sitz: Hamburg
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GnR 764: Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsu...
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Veröffentlichung vom 13.08.2008 12:00:00
Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen, Hamburg (Bargteheider Straße 9, 22143 Hamburg). Die Vertreterversammlung vom 17.06.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (6) Beteiligungen sind zulässig. Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Veränderungen
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