Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen PR 1733
Firma: Infektiologikum Fachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Laboratioriumsmedizin Dr. Alber, Dr. Bickel, Dr. Klauke, Dr. Knecht, Dr. Kuhn, Dr. de Leuw, Dr. Lutz, - Partnergesellschaft -
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main
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Veröffentlichung vom 12.11.2012 12:00:00
Infektiologikum Fachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Dr. Gute, Dr. Klauke, Dr. Knecht, Dr. Lutz, Dr. Michels, Dr. Schönian - Partnerschaftsgesellschaft -, Frankfurt am Main (Stesemannallee 3, 60596 Frankfurt). Infektiologikum Fachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Dr. Gute, Dr. Klauke, Dr. Knecht, Dr. Lutz, Dr. Schönian Partnergesellschaft. Frankfurt. Neuer Gegenstand: (1) Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs des Arztes in überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaft auf den Gebieten der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt im Bereich Infektiologie sowie auf den Gebieten der Mikrobiologie, Virologie, Infektionsepidemiologie und Laboratoriumsmedizin. Dies schließt die Erbringung ärztlicher Leistungen in Form der privatärztlichen und vertragsärztlichen Tätigkeit - auch in der Organisationsform eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V - sowie die Erbringung nichtärztlicher Leistungen ebenso ein wie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Bildung von Kooperationen mit sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und die Teilnahme an neuen Versorgungsformen wie etwa der Integrierten Vesorgung. Dabei soll speziell im Bereich akuter und chronischer Infektionserkrankungen über labortechnische Verlaufskontrollen, unmittelbare Behandlungs- und Therapieänderungen sowie Einrichtung und Betrieb einer Serothek eine unmittelbare Versorgungsverbesserung der Patienten und ein verbessertes Qualitätsmanagement herbeigeführt werden. (2) Die Partnerschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Zweck der Partnerschaft dienen. Sie kann insbesondere auch andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. (3) Die Partnerschaft kann durch die Aufnahme weiterer Ärzte als Partner erweitert werden. (4) Die Partnerschaft kann weitere Ärzte als Angestellte beschäftigen. Ausgeschieden als Partner: Dr. Michels, Berthold, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.Veränderungen
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