Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 99989
Firma: IQB Career Services GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 99989: IQB Career Services GmbH, Frankfurt am Main, Senckenberganlage 10 - 1...
Veränderungen
HRB 99989: IQB Career Services GmbH, Frankfurt am Main, Senckenberganlage 10 - 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.08.2014 22:04:00
HRB 99989:IQB Career Services GmbH, Frankfurt am Main, Senckenberganlage 10 - 12, 60325 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2014. Geschäftsanschrift: Senckenberganlage 10 - 12, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Personalrekrutierungsveranstaltungen sowie die Konzeption, Realisierung und Betreuung von veranstaltungsbegleitenden Onlineangeboten und Online-Jobportalen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eick, Hans, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Glück, Susanne Barbara, Hainburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Eggert, Thomas M., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IQB Career Services AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50470). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eggert, Thomas M. aus Frankfurt am Main,
Eick, Hans aus Frankfurt am Main,
Glück, Susanne Barbara aus Hainburg