Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 99476
Firma: HIGHSTREET PropCo I GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 99476: HIGHSTREET PropCo I GmbH, Frankfurt am Main, c/o dhpg Stössel, Schmit...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 12.11.2019 22:01:00
HRB 99476: HIGHSTREET PropCo I GmbH, Frankfurt am Main, c/o dhpg Stössel, Schmitz & Blattner GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über den geplante grenzüberschreitenden Formwechsel der HIGHSTREET PropCo I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 99476) als übertragender Rechtsträger in die HIGHSTREET PropCo I S.à r.l mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Formwechsel einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie dem Formwechsel widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Als nicht eingetragen wird zudem bekanntgemacht:Die HIGHSTREET PropCo I GmbH beabsichtigt, ihren Sitz in das Großherzogtum Luxemburg unter dem Wechsel ihres Rechtskleides von dem einer nach deutschem Recht gegründeten und existierenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Basis des GmbHG in das einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht (Société à responsabilité limitée) formwechselnd zu wandeln.2. Gemäß §§ 192, 122 c, 122 d UmwG wird hiermit der Entwurf des Umwandlungsplans zum Handelsregister eingereicht mit der Bitte um unverzügliche Bekanntmachung nach §§ 122d Satz 2 UmwG, 10 HGB. Die Bekanntmachung hat nach § 122d Satz 2 UmwG zu enthalten:a) Hinweis darauf, dass der Entwurf des Umwandlungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist (§ 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG),b) Rechtsform, Firma und Sitz der an dem grenzüberschreitenden Formwechsel beteiligten Gesellschaften (§ 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG), c) die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung (§ 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG) und d) einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an dem grenzüberschreitenden Formwechsel beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG).Hierzu teilen wir gemäß § 122d Satz 3 UmwG mit:a) Allgemeine Angaben Zu HRB 99476 wurde ein Umwandlungsplan eingereicht. Es ist beabsichtigt, den Sitz der HIGHSTREET PropCo I GmbH unter Wahrung der Rechtsidentität von Frankfurt am Main nach Luxemburg zu verlegen und dort die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (Société à responsabilité limitée) anzunehmen. Die bisherige Firma der Gesellschaft lautet HIGHSTREET PropCo I GmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 99476 eingetragen. Die Firma der Gesellschaft soll geändert werden in HIGHSTREET PropCo I S.à r.l. Als neuer Sitz der Gesellschaft ist Luxemburg vorgesehen. Die Gesellschaft wird mit der Sitzverlegung in das Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburgs (Registre du Commerce et des Sociétés de Luxembourg) eingetragen.Zu § 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG: Der Entwurf des Umwandlungsplans wurde mit diesem Schreiben beim Handelsregister Frankfurt am Main eingereicht.Zu § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG: An dem grenzüberschreitenden Formwechsel sind die aus dem Umwandlungsplan ersichtlichen Gesellschafter der Geschäftsanteile der Gesellschaft beteiligt.Zu § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern:Analog § 122j UmwG können die Gläubiger der Gesellschaft innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem der Umwandlungsplan oder sein Entwurf veröffentlicht wird, Sicherheit verlangen, wenn sie glaubhaft machen können, dass der grenzüberschreitende Formwechsel die Befriedigung ihrer Ansprüche gefährden wird, sofern ihre Forderung vor oder bis zu 15 Tage nach der Veröffentlichung des Umwandlungsplans entstanden ist und sie bis zum Formwechsel nicht Befriedigung verlangen können.Gläubiger der Gesellschaft, deren Forderungen die Wirksamkeit des grenzüberschreitenden Formwechsels überdauern, sind nach luxemburgischen Recht nicht berechtigt den Formwechsel anzufechten, aber sie werden weiterhin in der Lage sein, ihre Forderung gegen die Gesellschaft auszuüben.Im Hinblick auf die Forderungen der Gläubiger der Gesellschaft und ihrer Durchsetzung ist des Weiteren darauf zu verweisen, dass der wesentliche Vermögensgegenstand ein in der Bundesrepublik belegenes Grundstück ist.Da es sich um eine Umwandlung einer Gesellschaft handelt und sämtliche Gesellschafter dem Umwandlungsplan zustimmen werden und/oder auf etwaige Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen die darauf bezogenen Angaben.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden:Ashurst LLP, OpernTurm, Frau Rechtsanwältin Rachel Wünsch, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main;E-Mail: Rachel.Wuensch@Ashurst.comVeränderungen
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