Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 97880
Firma: FCRE 1 GmbH
Sitz: Eschborn
Löschungen
HRB 97880: FCRE 1 GmbH, Eschborn, c/o HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerbe...
Veränderungen
HRB 97880: FCRE 1 GmbH, Eschborn, c/o HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerbe...
Veränderungen
HRB 97880: FCRE 1 GmbH, Eschborn, c/o apollo property management GmbH, Grüneburg...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.10.2020 22:01:00
HRB 97880: FCRE 1 GmbH, Eschborn, c/o apollo property management GmbH, Grüneburgweg 2, 60322 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Hipteca V Lux S.à.r.l. eingereicht worden.Es wird beantragt, die Einreichung des vorgenannten Verschmelzungsplanes zusammen mit folgenden Hinweisen bekannt zu machen (§ 122d Satz 2 UmwG):Der Verschmelzungsplan vom 29. September 2020 ist beim Handelsregister eingereicht.Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben folgende Rechtsform, Firma und Sitz:Die FCRE 1 GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Eschborn, Deutschland und der Geschäftsanschrift c/o apollo property management GmbH, Grüneburgweg 2, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland;Die Hipoteca V Lux S.à r.l. ist eine im Großherzogtum Luxemburg gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg und der Geschäftsanschrift 534, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den nachfolgenden Registern eingetragen:FCRE 1 GmbH: Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 97880;Hipoteca V Lux S.à r.l.: Luxemburger Unternehmensregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B184974.Die Gesellschaft erteilt folgenden Hinweis zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:Den Gläubigern der Hipoteca V Lux S.à r.l. als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hipoteca V Lux S.à r.l. nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hipoteca V Lux S.à r.l. unter deren Geschäftsanschrift534, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die Firma Hipoteca V Lux S.à r.l. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Hinweise gemäß § 8 Abs. 2 Z. 3 EU-VerschGHinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der GläubigerÜberträgt eine Gesellschaft, die ihren Sitz in Deutschland hat, ihr Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können die Gläubiger dieser übertragenden Gesellschaft binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich gegenüber der übertragenden Gesellschaft (hier: FCRE 1 GmbH) Sicherheit verlangen. Diesen Gläubigern wird Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft (hier: Hipoteca V Lux S.à r.l.) ist niedriger als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der Übertragenden Gesellschaft. Gläubigern, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu (§ 8 Abs. 2 Z. 3 iVm § 13 EU-VerschG). Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder das Recht selbst angemessen abzugelten (§ 13 Abs. 2 EU-VerschG). Gemäß § 8 Abs. 3 EU-VerschG werden Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft auf Verlangen kostenlose Abschriften der in § 221a Abs. 2 AktG bezeichneten und nachstehend angeführten Unterlagen erteilt:Verschmelzungsplan vom 29. September 2020;Verschmelzungsbericht des Geschäftsführers der Übertragenden Gesellschaft und der Übernehmenden Gesellschaft; undJahresabschlüsse der Übertragenden Gesellschaft und der Übernehmenden Gesellschaft jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre.Alle Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften verzichten auf die Prüfung des gemeinsamen Verschmelzungsplans und die Erstellung von Zwischenbilanzen der beteiligten Gesellschaften. Die Zurverfügungstellung der Prüfungsberichte und der Zwischenbilanzen entfällt daher. Ebenso entfällt die Zurverfügungstellung von Berichten des Aufsichtsrates, weil weder bei der Übertragenden Gesellschaft noch bei der Übernehmenden Gesellschaft ein Aufsichtsrat eingerichtet ist. Bekannte Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft werden entsprechend § 8 Abs. 1 Z. 3 Satz 2 EU-VerschG unmittelbar verständigt.Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter erübrigen sich, da die Übernehmende Gesellschaft Alleingesellschafterin der Übertragenden Gesellschaft ist (§§ 8 Abs. 2 Z. 3, 5 Abs. 4, 10 EU-VerschG). Weitere Auskünfte über die Ausübung der oben kurz beschriebenen Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft werden kostenlos bei Goodwin Procter LLP, TaunusTurm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, Deutschland erteilt. Dort können auch Abschriften der oben genannten Unterlagen beantragt werden.Veränderungen
HRB 97880:Blitz F13-sieben-fünf GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding ...
Neueintragungen
Blitz F13-sieben-fünf GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, Bavari...