Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 97527
Firma: HPE Zweite Hausbau Portfolio GmbH
Sitz: Grünwald, Landkreis München
Löschungen
HPE Zweite Hausbau Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Bleichstraße 64-66, 60313 ...
Veränderungen
HPE Zweite Hausbau Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Bleichstraße 64-66, 60313 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2013 12:00:00
HPE Zweite Hausbau Portfolio GmbH, Frankfurt am Main, Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2013. Geschäftsanschrift: Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: der Erwerb sowie das das Vermieten und Verwalten von Grundbesitz zu Wohn- und Gewerbezwecken. Im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die Gesellschaft berechtigt, über Grundbesitz zu verfügen und diesen zu veräußern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Roseen, Frank, Stockholm / Schweden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HPE Zweite Hausbau Portfolio GmbH & Co. OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 47079). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Roseen, Frank aus Stockholm / Schweden