Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 97482
Firma: Tasty Gastro GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 97482: Tasty Gastro GmbH, Frankfurt am Main, Schussenrieder Straße 34, 88422...
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HRB 97482: Tasty Gastro GmbH, Frankfurt am Main, Schussenrieder Straße 34, 88422...
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HRB 97482: Tasty Gastro GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 187-189, 603...
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HRB 97482: Tasty Gastro GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 187-189, 603...
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HRB 97482:Tasty Gastro GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 199, 6059...
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HRB 97482:Tasty Gastro GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 199, 6059...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2013 12:00:00
Tasty Gastro GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 199, 60598 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Darmstädter Landstraße 199, 60598 Frankfurt am Main. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Donuts und anderen Backwaren, Süßwaren und Getränken sowie die Lizenzvergabe im Bereich des Gesellschaftszwecks. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ledesma-Müller, Charistian, Hanau, *XX.XX.XXXX; Schindler, Kevin, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tasty Gastro OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 47602). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ledesma-Müller, Charistian aus Hanau,
Schindler, Kevin aus Frankfurt am Main