Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 97413
Firma: Paulus & Rechenberg GmbH
Sitz: Oberursel (Taunus)
Veränderungen
HRB 97413: Paulus & Rechenberg GmbH, Frankfurt am Main, Im Dörner 24, 60388 ...
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HRB 97413: Paulus & Rechenberg GmbH, Frankfurt am Main, Fichtestraße 12, 603...
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HRB 97413: Paulus & Rechenberg GmbH, Frankfurt am Main, Fichtestraße 12, 603...
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Paulus & Rechenberg GmbH, Frankfurt am Main, Fichtestraße 12, 60316 Frankfurt am...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2013 12:00:00
Paulus & Rechenberg GmbH, Frankfurt am Main, Fichtestraße 12, 60316 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2013. Geschäftsanschrift: Fichtestraße 12, 60316 Frankfurt am Main. Gegenstand: Dienstleistungen sowie Konzeption und Beratung im ITK-Umfeld. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Paulus, Christian, Schwandorf, *XX.XX.XXXX; Rechenberg, Marco, Schwandorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Paulus & Rechenberg GmbH & Co KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45960). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Paulus, Christian aus Schwandorf,
Rechenberg, Marco aus Schwandorf