Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 97358
Firma: UNIT Office GmbH
Sitz: Darmstadt
Adresse: Bad Nauheimer Straße 4, 64289 Darmstadt
Veränderungen
HRB 97358: UNIT Office GmbH, Darmstadt, Bad Nauheimer Straße 4, 64289 Darmstadt....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2018 22:00:00
HRB 97358: UNIT Office GmbH, Darmstadt, Bad Nauheimer Straße 4, 64289 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2017. Geschäftsanschrift: Bad Nauheimer Straße 4, 64289 Darmstadt. Gegenstand: Die Standorterschließung mit Businesscentern, Vermietung von Büros, Besprechungs- und Konferenzräumen im eigenen Namen, Büro-, Sekretariats- und Callcenterdienstleistungen, Unternehmensberatung, die Prozessoptimierung sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Auth, Ralph, Trebur, *XX.XX.XXXX; Kuntz, Willi, Mannheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der UNIT Office Aktiengesellschaft mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, 8 HRB 7535). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.