Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 9735
Firma: Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer
Sitz: Kronberg im Taunus
Adresse: Minnholzweg 17, 61476 Kronberg im Taunus
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2017 22:00:00
HRB 9735: Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer, Kronberg im Taunus, Minnholzweg 17, 61476 Kronberg im Taunus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2017 und 25.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Sulzbach (Taunus) (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 92876) nach Kronberg im Taunus beschlossen. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011. Geschäftsanschrift: Minnholzweg 17, 61476 Kronberg im Taunus. Gegenstand: 1) Die Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH (Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Kronberg im Taunus verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung als Reaktion auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die Gesellschaft möchte gezielt jungen Menschen Möglichkeiten zur Erreichung eines selbstgewählten Berufsziels aufzeigen. Der Satzungszweck wurd verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Seminaren und weiteren Schulungsformaten an Schulen und Universitäten um Jugendliche und junge Erwachsene auf die Möglichkeit der Existenzgründung im Rahmen der Berufswahl aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft hat einen bundesweiten Aktionsradius; sie agiert überkomfessionell, überparteilich und unabhängig. 2) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt grundsätzlich keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig anfallende Erlöse werden durch Beschluss des Stiftungsrates unmittelbar der Gesellschaft zur satzungsgemäßen Verwendung zugeführt. 3) Alle Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4) Es darf kein Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftungsgesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen, Justinianstraße 5, 60322 Frankfurt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Prinz zu Wied, Magnus, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. von Harnier, Albrecht, Frankfurt am Main.