Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 97041
Firma: Argentos AG
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 97041: Argentos AG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 70, 60329 Frankfurt am M...
Veränderungen
HRB 97041: Argentos AG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 70, 60329 Frankfurt am M...
Veränderungen
Argentos AG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 70, 60329 Frankfurt am Main. Die Ha...
Veränderungen
Argentos AG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 291 b, 60314 Frankfurt am Main....
Veränderungen
Argentos AG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 291 b, 60314 Frankfurt am Main....
Veränderungen
Argentos AG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 291 b, 60314 Frankfurt am Main....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.07.2013 12:00:00
Argentos AG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstr. 291 b, 60314 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Hanauer Landstr. 291 b, 60314 Frankfurt am Main. Gegenstand: ist der Betrieb von webbasierten Anwendungen, Abwicklungsplattformen für Finanzprodukte, Abrechnungssysteme, Portale sowie die Anbietung von informationstechnologisch unterstützter Dienstleistungen sowie die Beratung von Unternehmen. Grundkapital: 886.004,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kochsiek, Achim, Trier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Argentos AG & Co. KGaA mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78819). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kochsiek, Achim aus Trier