Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 96826
Firma: CST - Computer Simulation Technology GmbH
Sitz: Darmstadt
Adresse: Bad Nauheimer Straße 19, 64289 Darmstadt
Löschungen
HRB 96826: CST - Computer Simulation Technology GmbH, Darmstadt, Bad Nauheimer S...
Veränderungen
HRB 96826: CST - Computer Simulation Technology GmbH, Darmstadt, Bad Nauheimer S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.08.2017 22:00:00
HRB 96826: CST - Computer Simulation Technology GmbH, Darmstadt, Bad Nauheimer Straße 19, 64289 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2017. Geschäftsanschrift: Bad Nauheimer Straße 19, 64289 Darmstadt. Die Erstellung und der Vertrieb von Software und Produkten für Computer-Simulationstechnik, sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, einschließlich Beratungsdienstleistungen. 535.300,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bartsch, Ernst Michael Joachim, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Dr. Thoma, Peter Werner, Rödermark, *XX.XX.XXXX; Dr. Wagner, Bernhard Winfried, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CST Computer Simulation Technologie AG mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 87073). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bartsch, Ernst Michael Joachim aus Darmstadt,
Dr. Thoma, Peter Werner aus Rödermark,
Dr. Wagner, Bernhard Winfried aus Darmstadt