Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 96682
Firma: Tipico-Stiftung gemeinnützige GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 96682: Tipico-Stiftung gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, An der RaumFab...
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HRB 96682: Tipico-Stiftung gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, c/o Tipico Deu...
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HRB 96682: Tipico-Stiftung gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leusch...
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HRB 96682: Tipico-Stiftung gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leusch...
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HRB 96682:Tipico-Stiftung gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.06.2013 12:00:00
Tipico-Stiftung gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 83, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2012. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 83, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: 2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt keinerlei Ziele die darauf gerichtet sind, die Teilnahme an Sportwetten, die vom Gesellschafter veranstaltet werden, zu bewerben. Sie widmet ihre Tätigkeit ausschließlich dem gemeinnützigen sowie den unter Ziffer 2.2. genannten sozialen Zwecken. Die Gesellschaft bietet selbst keinerlei Sportwetten an. 2.2. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) sowie die Verfolgung von mildtätigen Zwecken (§ 53 Nr. 1 und 2 AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke sowohl selbst, als auch durch Zuwendung ihrer Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinn von § 58 AO zur Durchführung der unter 2.2. genannten Projekte. Der Zweck der Förderung des Sports wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen (z.B. eigenständige Konzeption und Durchführung von Sportveranstaltungen und sportlichen Integrationsprojekten, Unterstützung von Vereinen, Verbänden und Kommunen durch den Bau von Sportanlagen sowie durch Zuwendungen zur Verbesserung von Trainingsbedingungen und Ausübung von sportlichen Vereinsaktivitäten). Zuwendungen zur direkten Förderung des Profisports sind unzulässig. Die Tätigkeit der Gesellschaft zur Verfolgung mildtätiger Zwecke ist darauf gerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen, 1. die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder 2. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Dies gilt nicht für Personen, deren Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht und denen zugemutet werden kann, es dafür zu verwenden. Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge oder das Vermögen die genannten Grenzen übersteigen. Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind a) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und b) andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Haushaltsvorstand und die sonstigen Haushaltsangehörigen haben. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zur Sicherung des Lebensmittelunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und bis zur Höhe der Leistungen der Sozialhilfe Unterhaltsleistungen an Personen, die ohne die Unterhaltsleistungen sozialhilfeberechtigt wären, oder Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hätten. Unterhaltsansprüche sind zu berücksichtigen. Der Zweck für hilfsbedürftige Personen wird insbesondere durch Projekte in Zusammenarbeit mit mildtätigen Hilfsorganisationen, Kommunen sowie nichtstaatlichen Einrichtungen verwirklicht. Insbesondere beabsichtigt die Gesellschaft zur Verfolgung mildtätiger Zwecke folgende Projekte durchzuführen: -Integrative Sportprojekte mit Behinderten, benachteiligten Bevölkerungsgruppen (Turniere, Kontakt zu Profisportlern, Betreuung durch Sportlehrer und Therapeuten) - Unterstützung karitativer Einrichtungen sowie freier Träger der Sozialarbeit (z. B. AWO, Caritas, Diakonisches Werk) durch die Zuwendung von finanziellen oder sächlichen Mitteln. 2.3 Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.4 Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Der Gesellschafter erhält bei Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlagen zurück. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pawlik, Dieter Hubertus, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Dr. Rausch, Jan-Dirk Michael, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Dr. Rausch, Jan-Dirk Michael aus Karlsruhe,
Pawlik, Dieter Hubertus aus Karlsruhe