Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 96493
Firma: Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH
Sitz: Gelnhausen
Veränderungen
HRB 96493: Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH, Gel...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.04.2018 22:01:00
HRB 96493: Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH, Gelnhausen, Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2018. Geschäftsanschrift: Barbarossastr. 16-24, 63571 Gelnhausen. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie b) der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen. Gegenstand des Unternehmens im Rahmen des oben genannten Gesellschaftszwecks ist es, Dienste und Einrichtungen aus dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe anzuregen, zu schaffen und zu betreiben sowie Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Knörzer, Guido, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main - Kinzig e.V. mit dem Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, VR 1538). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Knörzer, Guido aus Aschaffenburg