Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 96086
Firma: tesa nie wieder bohren GmbH
Sitz: Hanau
Veränderungen
HRB 96086: tesa nie wieder bohren GmbH, Hanau, Margarete-von-Wrangell-Str. 22, 6...
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HRB 96086: tesa nie wieder bohren GmbH, Hanau, Margarete-von-Wrangell-Str. 22, 6...
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HRB 96086: tesa nie wieder bohren GmbH, Hanau, Hafenstr. 15 b, 63450 Hanau. Geän...
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HRB 96086: tesa nie wieder bohren GmbH, Hanau, Hafenstr. 15 b, 63450 Hanau. Nich...
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HRB 96086: tesa nie wieder bohren GmbH, Hanau, Hafenstr. 15 b, 63450 Hanau. Nich...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.05.2017 22:00:00
HRB 96086: tesa nie wieder bohren GmbH, Hanau, Hafenstr. 15 b, 63450 Hanau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2017. Geschäftsanschrift: Hafenstr. 15 b, 63450 Hanau. Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Produkten und Systemen der Befestigungstechnik sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Produkte und Geschäfte. 1.850.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Frank, Gründau, *XX.XX.XXXX; Franck, Achim Nikolaus, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Zintgraf, Reinhold, Amsterdam, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Helgers, Thorsten, Langen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der nie wieder bohren AG mit dem Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, HRB 91650). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Frank aus Gründau,
Franck, Achim Nikolaus aus Hamburg,
Helgers, Thorsten aus Langen,
Zintgraf, Reinhold aus Amsterdam