Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 95656
Firma: Vi Germany GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 95656: Vi Germany GmbH, Frankfurt am Main, c/o Grant Thornton, Ganghoferstr....
Löschungen
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Berichtigungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 25.10.2021 22:00:00
HRB 95656: Vi Germany GmbH, Frankfurt am Main, c/o Grant Thornton, Ganghoferstr. 31, 80339 München. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Vi International Holdings B.V. eingereicht worden.Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind die Vi Germany GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutschland) als übertragende Gesellschaft und die Vi International Holdings B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, mit Sitz in Amsterdam (Niederlande), als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a.M. unter HRB 95656. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen in der Kammer van de Koophandel, Niederlande unter Nummer 58046119. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Vi Germany GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vi Germany GmbH Sicherheit zu leisten, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Vi Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 80339 München (Deutschland), Ganghoferstraße 31, c/o Grant Thornton geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Vi Germany GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Vi International Holdings B.V. ergeben sich aus Art. 2:333e und 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuchs. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vi International Holdings B.V. Sicherheit zu leisten, wenn ein Gläubiger einer der zu verschmelzenden juristischen Personen die Stellung einer Sicherheit oder sonstigen Garantie für die Erfüllung seiner Forderung verlangt und mindestens eine der zu verschmelzenden juristischen Personen diese Sicherheit oder Garantie zu leisten hat, unter Androhung einer Strafzahlung, sollte ein Einspruch hiergegen für wirksam erklärt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Gläubiger bereits über ausreichende Garantien verfügt oder die Vermögenslage der übernehmenden juristischen Person nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung bietet als zuvor. Bis zu einem Monat nach dem Zeitpunkt, an dem alle zu verschmelzenden juristischen Personen die Hinterlegung oder Offenlegung des Verschmelzungsplans bekannt gegeben haben, kann jeder Gläubiger durch Antrag beim zuständigen Gericht Einspruch gegen den Verschmelzungsplan unter genauer Bezeichnung der angestrebten Sicherheit einlegen. Das zuständige Gericht weist den Antrag zurück, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht hat, dass die Vermögenslage der übernehmenden juristischen Person nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bietet und keine ausreichenden Sicherheiten von der juristischen Person eingeholt wurden. Bevor das Gericht seine Entscheidung trifft, kann es den beteiligten juristischen Personen Gelegenheit geben, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist eine vom Gericht bestimmte Sicherheit zu leisten. Bei rechtzeitigem Einspruch darf die notarielle Verschmelzungsurkunde erst vollstreckt werden, wenn der Einspruch zurückgenommen wird oder die Aufhebung des Einspruchs rechtskräftig geworden ist. Ist die notarielle Verschmelzungsurkunde bereits vollstreckt worden, kann das Gericht im Hinblick auf die eingeleitete Klage oder den Rechtsbehelf anordnen, dass eine vom Gericht bestimmte Sicherheit zu leisten ist, die vom Gerichts unter Androhung einer Zwangsstrafe bei Nichteinhaltung erlassen werden kann. Unter der Geschäftsanschrift der Vi International Holdings B.V. in 1083 HN Amsterdam (Niederlande), Barbara Strozzilaan 101t können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
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