Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 95445
Firma: ADVOSOLUTION GmbH
Sitz: Hanau
Veränderungen
HRB 95445: ADVOSOLUTION GmbH, Hanau, Goethestr. 2, 63457 Hanau. Geändert, nun: G...
Veränderungen
HRB 95445: ADVOSOLUTION GmbH, Hanau, Adalbert-Eisenhuth-Str. 3, 63457 Hanau. Geä...
Berichtigungen
HRB 95445: ADVOSOLUTION GmbH, Hanau, Albert-Eisenhuth-Str. 3, 63457 Hanau. Beric...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.12.2015 22:02:00
HRB 95445: ADVOSOLUTION GmbH, Hanau, Albert-Eisenhuth-Str. 3, 63457 Hanau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2015 mit Änderung vom 25.11.2015. Geschäftsanschrift: Albert-Eisenhuth-Str. 3, 63457 Hanau. Gegenstand: Projektierung von Netzwerktechnik, die Entwicklung und der Handel mit Hard- und Softwarelösungen, insbesondere für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Rechtsabteilungen, sowie die Durchführung von Präsentationen und Seminaren. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kollmann, Michael, Hanau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ADVOSOLUTION Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 7368). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kollmann, Michael aus Hanau