Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 95429
Firma: Berry Spandau Assets GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
Berry Spandau Assets GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Partnerschafts...
Veränderungen
Berry Spandau Assets GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Partnerschafts...
Veränderungen
Berry Spandau Assets GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Partnerschafts...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.12.2012 12:00:00
Berry Spandau Assets GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2012. Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der jeweils gewerbliche Verkauf, Besitz, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien in Berlin. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunz, Ronald Justus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Griffin Flats Berlin GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46978). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.