Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 95353
Firma: Schuster Produktion & Service GmbH
Sitz: Birstein
Adresse: Industriestr. 4, 63633 Birstein
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.09.2015 22:01:00
HRB 95353: Schuster Produktion & Service GmbH, Birstein, Industriestr. 4, 63633 Birstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Industriestr. 4, 63633 Birstein. Gegenstand: 1. Be- und Verarbeitung von Holz, Produktion von Erzeugnissen aus Holz und Holzreststoffen sowie deren Vertrieb und Entwicklung. 2. Dienstleistungen jedweder Art, insbesondere, Gebäudeerhaltung, Lagerverwaltung, Hausmeistertätigkeit, Lieferservice, Immobilienbetreuung und Innenausbau. 3. Be- und Verarbeitung sowie Produktion von anderen Materialien, insbesondere Baumaterialien, sowie deren Vertrieb und Entwicklung. Abschluss sämtlicher Rechtsgeschäfte, die mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schuster, Sigmund, Birstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schuster AG mit dem Sitz in Birstein (Amtsgericht Hanau, HRB 92863). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schuster, Sigmund aus Birstein