Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 95327
Firma: myID GmbH
Sitz: Birstein
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2015 22:01:00
HRB 95327: myID GmbH, Birstein, Industriestr. 4, 63633 Birstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Industriestr. 4, 63633 Birstein. Gegenstand: Vertrieb von Möbeln vornehmlich aus Holz, insbesondere aus VollWertHolz sowie Schlafplätzen und NaturKraftHäusern aus VollWertHolz und entsprechendem Zubehör und Accessoires. Vertrieb von Produkten zur energetischen Veredelung von Räumen und Häusern. Gründung und Betrieb von dem Geschäftszweck dienlichen Zweigniederlassungen und Ausstellungen (Galerien) im In- und Ausland. Baubiologische Beratungen und Vertrieb baubiologischer Produkte. Abschluss sämtlicher Rechtsgeschäfte, die mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schuster, Sigmund, Birstein, *XX.XX.XXXX; Ujcic, Bernhard, Berg am Starnberger See, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der myID OHG mit dem Sitz in Birstein (Amtsgericht Hanau, HRA 92865). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schuster, Sigmund aus Birstein,
Ujcic, Bernhard aus Berg am Starnberger See