Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 95245
Firma: Complementa GmbH
Sitz: München
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HRB 95245: Complementa GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17 / 19,...
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HRB 95245: Complementa Investment-Controlling GmbH, Frankfurt am Main, Bockenhei...
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HRB 95245: Complementa Investment-Controlling GmbH, Frankfurt am Main, Bockenhei...
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HRB 95245: Complementa Investment-Controlling GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstra...
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HRB 95245: Complementa Investment-Controlling GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstra...
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Complementa Investment-Controlling GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 83, 6048...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.12.2012 12:00:00
Complementa Investment-Controlling GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 83, 60486 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2012. Geschäftsanschrift: Solmsstraße 83, 60486 Frankfurt am Main. Gegenstand: Beratung von institutionellen Investoren in allen Bereichen der finanziellen Führung, insbesondere bei Anlagestrategie, Anlageorganisation, Managerauswahl und Investment-Controlling sowie die Performance-Messung, Performance-Reporting und Performance-Analyse. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Joost, Paul Andreas, Speicher/Schweiz, *XX.XX.XXXX; Siebert-Bartz, Helge, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gülpen, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Klings, Peter, St. Gallen/Schweiz, *XX.XX.XXXX; Tschäppeler, Reto, Zürich/Schweiz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Complementa Investment-Controlling AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94823). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gülpen, Christian aus Frankfurt am Main,
Joost, Paul Andreas aus Speicher/Schweiz,
Klings, Peter aus St. Gallen/Schweiz,
Siebert-Bartz, Helge aus Frankfurt am Main,
Tschäppeler, Reto aus Zürich/Schweiz