Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 95165
Firma: CONET Services GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Große Eschenheimer Straße 39, 60313 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 95165: CONET Services GmbH, Frankfurt am Main, Große Eschenheimer Straße 39,...
Veränderungen
HRB 95165: CONET Services GmbH, Frankfurt am Main, Große Eschenheimer Straße 39,...
Veränderungen
HRB 95165: CONET Services GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 223,...
Veränderungen
HRB 95165: CONET Services GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 223,...
Veränderungen
HRB 95165: CONET Services GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 223,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2012 12:00:00
CONET Services GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 223, 60320 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2012. Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstraße 223, 60320 Frankfurt am Main. Gegenstand: Rechenzentrums-Betrieb von IT-Lösungen und die dazugehörigen Beratungsleistungen. Hierzu gehören insbesondere Konzeption, Installation und Betrieb von Systemen der IT und Anwendungen. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frömbgen, Claus, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pütz, Wilfried, Hennef, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CONET Services AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 46323). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frömbgen, Claus aus Berlin,
Pütz, Wilfried aus Hennef