Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 94731
Firma: net.work GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 94731: net.work GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 126-128, 60314 F...
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HRB 94731: net.work GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 184, 60314 Frank...
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HRB 94731:EV Energieverbund GmbH, Frankfurt am Main, c/o Sven Gerzon, Am Waldgra...
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EV Energieverbund GmbH, Frankfurt am Main, c/o Sven Gerzon, Am Waldgraben 3, 631...
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EV Energieverbund GmbH, Frankfurt am Main, c/o Sven Gerzon, Am Waldgraben 3, 631...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2012 12:00:00
EV Energieverbund GmbH, Frankfurt am Main, c/o Sven Gerzon, Am Waldgraben 3, 63165 Mühlheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2012. Geschäftsanschrift: c/o Sven Gerzon, Am Waldgraben 3, 63165 Mühlheim am Main. Gegenstand: Bündelung von Geschäftskunden, vornehmlich im Bereich Strom und Gas und der Einkauf von Strom und Gas für Kunden bei Strom- und Gaswerken sowie Monitoring und Beratung im Bereich der Energieoptimierung. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gerzon, Sven, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EV Energieverbund AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 90782). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gerzon, Sven aus Mühlheim am Main