Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 94240
Firma: apollo real estate holding GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 94240: apollo real estate holding GmbH, Frankfurt am Main, Schillerstraße 20...
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HRB 94240: apollo real estate holding GmbH, Frankfurt am Main, Schillerstraße 20...
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HRB 94240: apollo real estate holding GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 2, 6...
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HRB 94240:apollo real estate holding GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 2, 60...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.07.2012 12:00:00
apollo real estate holding GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 2, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 2, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftsführung und Vertretung sowohl der apollo real estate GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main als auch der apollo real estate service GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main als persönlich haftende Gesellschafterin. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Krone, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; König, Axel, Dreieich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Crommen, Marcel, Dreieich, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der apollo real estate holding AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 74475). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Crommen, Marcel aus Dreieich,
König, Axel aus Dreieich,
Krone, Andreas aus Frankfurt am Main