Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 94147
Firma: Salztal Klinik GmbH
Sitz: Bad Soden-Salmünster
Veränderungen
HRB 94147: Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster, Parkstraße 18, 63628 Bad S...
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HRB 94147: Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster, Parkstraße 18, 63628 Bad S...
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HRB 94147: Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster, Parkstraße 18, 63628 Bad S...
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HRB 94147:Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster, Parkstraße 18, 63628 Bad So...
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Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster, Parkstraße 18, 63628 Bad Soden-Salmün...
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Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster, Parkstraße 18, 63628 Bad Soden-Salmün...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.10.2012 12:00:00
Salztal Klinik GmbH, Bad Soden-Salmünster, Parkstraße 18, 63628 Bad Soden-Salmünster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2012. Geschäftsanschrift: Parkstraße 18, 63628 Bad Soden-Salmünster. Gegenstand: Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Rehabilitationskliniken sowie die Erbringung von Serviceleistungen für Rehabilitationskliniken und alle weiteren medizinischen Einrichtungen wie etwa Versorgungszentren. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Holk, Dieter, Bad Soden-Salmünster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Salztalklinik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Soden-Salmünster (Amtsgericht Hanau, HRA 91377). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Holk, Dieter aus Bad Soden-Salmünster