Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 94112
Firma: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, c/o GT Restruct...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschn...
Veränderungen
HRB 94112:ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschne...
Veränderungen
HRB 94112:ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschne...
Veränderungen
HRB 94112:ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschne...
Veränderungen
HRB 94112:ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschne...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 06.01.2014 12:00:00
ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 78, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Anterra Immobilienbeteiligungs GmbH Objekt Anna-Birle-Straße mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 76033) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 7...
Berichtigungen
ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 7...
Neueintragungen
ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 7...