Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 93919
Firma: Jova Consulting GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt am Main
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HRB 93919: Jova Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 101,...
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HRB 93919: CEROS GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Fra...
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HRB 93919: CEROS GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Fra...
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HRB 93919: CEROS GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Fra...
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HRB 93919:CEROS GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 61, 60325 Frank...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.06.2012 12:00:00
CEROS GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 61, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2012 mehrfach, zuletzt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2012 geändert. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 61, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Im Bereich der Finanzdienstleistungen, die Anlageberatung und die damit verbundene Anlage- und Abschussvermittlung; die Gesellschaft ist nicht befugt, Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen; ein weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung sowie der Erwerb und die Vergabe von Lizenzen aller Art. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ross, Markus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CEROS Broker Service Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 51207). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ross, Markus aus Frankfurt am Main