Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 93591
Firma: Delta Limes Equity Partners GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Westfalendamm 78, 44141 Dortmund
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HRB 93591: Delta Limes Equity Partners GmbH, Frankfurt am Main, Schillerstraße 4...
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HRB 93591: Delta Limes Equity Partners GmbH, Frankfurt am Main, Fuchstanzstraße ...
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HRB 93591:Delta Limes Equity Partners GmbH, Frankfurt am Main, Speicherstraße 49...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.04.2012 12:00:00
Delta Limes Equity Partners GmbH, Frankfurt am Main, Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand: die strategische und betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, auch die Unternehmensstrukturberatung und das Unternehmensresearch, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung von Börsengängen; der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen, eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hampe, Mischa, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Delta Limes Equity Partners AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84114). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hampe, Mischa aus Frankfurt am Main