Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 93573
Firma: Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Stuttgart
Adresse: Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen
Veränderungen
Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Esc...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.07.2012 12:00:00
Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind die Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l., eine Società responsabilità limitata con socio unico (S.r.l.), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung italienischen Rechts mit einem einzigen Gesellschafter, mit Sitz in Mailand, Italien, als übertragende Gesellschaft und die Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister Mailand, Italien, unter der Nummer 07885330964, REA 1988197. Die übemehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter HRB 93573.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Robert Bosch DritteVermögensverwaltungsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Befriedigung können sie verlangen, wenn ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist oder wenn sie die Fälligkeit jederzeit herbeiführen können. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur dann zu, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Robert Bosch DritteVermögensverwaltungsgesellschaft mbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz der übernehmenden Gesellschaft ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Die Gläubiger der übertragenden italienischen Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l. können nach Wirksamwerden der Verschmelzung ihre Forderungen gegenüber der übemehmenden Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH geltend machen. Gemäß Art. 2503 i.V.m. Art. 2505quater des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) haben die Gläubiger der übertragenden Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l. das Recht, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der in Art. 2502bis des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) vorgesehenen Eintragung des Gesellschafterbeschlusses der übertragenden Gesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung im Unternehmensregister der übertragenden Gesellschaft Einspruch gegen die Verschmelzung zu erheben. Dieses Recht steht nur denjenigen Gläubigern zu, deren Forderungen zum Zeitpunkt der Eintragung des Verschmelzungsplans im Unternehmensregister der übertragenden Gesellschaft bestanden. Gemäß Art. 2503 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) darf der nach italienischem Recht zusätzlich zum Verschmelzungsplan erforderliche Verschmelzungsvertrag nicht unterzeichnet werden, solange die genannte Frist von 30 (dreißig) Tagen nicht einspruchsfrei abgelaufen ist oder Verzichtserklärungen sämtlicher Gläubiger oder Nachweise über die Befriedigung sämtlicher Forderungen oder entsprechende Hinterlegungen in Geld bei einer Bank zur Absicherung der Forderungen vorliegen. Die Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und die Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l. sind jeweils unmittelbare 1 00%ige Tochtergesellschaften der Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 14000. Aus diesem Grund gibt es keine Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften im Sinne des § 1 22d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Deshalb ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern nicht bekannt zu machen. Unter der Anschrift Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt am Main, Deutschland, können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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