Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 93444
Firma: Compusoft Deutschland AG
Sitz: Rimbach
Veränderungen
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Veränderungen
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Veränderungen
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Veränderungen
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Veränderungen
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Veränderungen
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Veränderungen
HRB 93444: Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rim...
Veränderungen
HRB 93444:Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rimb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.08.2014 22:08:00
HRB 93444:Compusoft Deutschland AG, Rimbach, Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rimbach.Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.06.2014. Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 7-9, 64668 Rimbach. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Handel mit Software, der Handel mit Hardware und die Erbringung IT-bezogener Diesntleistungen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Neumüller, Walter, Rimbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Compusoft Deutschland GmbH mit dem Sitz in Rimbach (Amtsgericht Darmstadt, HRB 93174). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Neumüller, Walter aus Rimbach