Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 93399
Firma: ReadSoft AG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Falkstraße 5, 60487 Frankfurt am Main
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HRB 93399: ReadSoft AG, Frankfurt am Main, Falkstraße 5, 60487 Frankfurt am Main...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 93399:ReadSoft AG, Frankfurt am Main, Falkstraße 5, 60487 Frankfurt am Main....
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ReadSoft AG, Frankfurt am Main, Falkstraße 5, 60487 Frankfurt am Main. Bestellt ...
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ReadSoft AG, Frankfurt am Main, Falkstraße 5, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesel...
Vorgänge ohne Eintragung
ReadSoft AG, Frankfurt am Main, Falkstraße 5, 60487 Frankfurt am Main. Dem Regis...
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ReadSoft AG, Frankfurt am Main, Walter-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.04.2012 12:00:00
ReadSoft AG, Frankfurt am Main, Walter-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.09.2011. Geschäftsanschrift: Walter-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am Main. die Entwicklung und Erstellung von Software und Datenverarbeitungsprogrammen sowie deren Vertrieb und Lizenzierung, die Entwicklung und der Vertrieb von Hardwareprodukten, die Beratung von Unternehmen und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, sowie der Handel und Vertrieb von Waren und Rechten. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hoffmann, Oliver, Walldorf, *XX.XX.XXXX; Nelk, Carsten, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ReadSoft GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 11375). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hoffmann, Oliver aus Walldorf,
Nelk, Carsten aus Bad Vilbel